Hoppe

Prof .Dr.med. Jörg-Dietrich Hoppe zum Freitod

Hoppe Jörg-Dietrich Hoppe
Mediziner, bis Juni 2011 Präsident der Bundesärztekammer

"Für uns Ärztinnen und Ärzte", beginnt Hoppe und unterstellt alle Ärztinnen und Ärzte pauschal dem Zwang der Gruppe:
"Aktive Sterbehilfe lehnen wir Ärztinnen und Ärzte deshalb kategorisch ab." [...] Der Gruppenzwang gilt als einer der gewichtigsten Kritikpunkte.

"Es gibt Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sein können. Der Sterbende muss dann palliativ-medizinisch versorgt werden. Die moderne Palliativmedizin aber ist heute bereits in der Lage, Schmerzen und andere Symptome auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und damit unnötiges Leid zu verhindern."

Was aber ist ein "erträgliches Maß"? Was für den Einzelnen erträglich ist, kann nur dieser rein subjektiv entscheiden; wir stoßen hierbei wieder auf die [...], bereits angesprochenen Qualia. Also verbleibt bei allem Können der Palliativmedizin ein "nötiges Maß" an Leid medizinisch autoritär verordnet. Hoppe fragt dabei nicht, ob der Patient dieses Maß an Schmerz und Leid auch ertragen will; er hat es zu ertragen, ob er will oder nicht. Und er untersagt jedem seiner medizinischen Kollegen, einem Sterbewilligen -- der Begriff "Suizidant" wird hier negativ belegt -- wirksam zu helfen, ja er verweist nachdrücklich auf den Paragraphen 216 StGB unserer Juristen, die auch rasch und ebenso pauschalierend den Willen des Leidenden missachtend strafrechtlich-repressiv zur Tat schreiten. Der Gruppenzwang einer Standesvereinigung wird zum Systemzwang des Staates, wobei wiederum der vage und ideologische Begriff der "Menschenwürde", hier als "menschenwürdiges Sterben", von außen dem Einzelnen auferlegt wird.

Zitiert aus
Günzl, Werner:
Politische Ethik und Naturerkenntnis
Seite 205 f.